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Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Das Fallpauschalengesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Rahmen einer ministeriellen Ersatzvornahme alle jene Inhalte regelt, bei denen es nicht zu einer Einigung zwischen den Selbstverwaltungspartnern kommt. Dabei kann das BMGS auf das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zurückgreifen.

Durch das wiederholte Scheitern der Selbstverwaltung insbesondere in den Fragen der Abrechnungsregeln hat das BMGS diesen Auftrag für das DRG-System 2003 wie auch 2004 erhalten. Im Ergebnis wurde schließlich jeweils eine Krankenhausfallpauschalenverordnung erlassen. Auch für 2005 steht das erneute Scheitern der Selbstverwaltung an. Eine weitere Ersatzvornahme durch das BMGS wird somit notwendig werden.

Ebenfalls per Ersatzvornahme musste der Problemkreis Besondere Einrichtungen geregelt werden. Hierfür erließ das Ministerium im Dezember 2003 die Fallpauschalenverordnung „Besondere Einrichtungen“ FPVBE 2004.

 
 
 
Links zum Thema

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