Das deutsche G-DRG-System hat in seiner Version für 2004 erstmals deutsche Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich abgebildet. Weil es sich aber um ein lernendes System handelt, ist der Anpassungsprozess damit keineswegs abgeschlossen. Gesetzgeber, Selbstverwaltung und Fachöffentlichkeit sind daher auch für 2005 gefordert, eine verbesserte Abbildung der einzelnen Bereiche herbeizuführen.
Kassen nehmen Stellung zum Referentenentwurf „Besondere Einrichtungen 2005“
(12.04.2005) Scharfe Kritik üben die Spitzenverbände der Krankenkassen an der vorgesehenen Schaffung weiterer Ausnahmebereiche im DRG-System in Form von besonderen Einrichtungen. Die geplante Schaffung eines durchgängigen pauschalierenden leistungsorientierten Entgeltsystems würde auf unbestimmte Zeit verschoben – erreichte Verbesserungen der Abbildungsqualität in den letzten Jahren blieben unberücksichtigt. Im Zusammenhang mit den erst gegen Ende letzten Jahres erlassenen Schutzmechanismen des 2. Fallpauschalenänderungsgesetzes weisen die Spitzenverbände der Krankenkassen auch auf die kostentreibenden Wirkungen der Verordnung hin. Am 13.04.2005 findet im BMGS eine Anhörung zum Referentenentwurf statt.
Referentenentwurf zur FPVBE 2005
Der Entwurf orientiert sich grundsätzlich an der entsprechenden Verordnung aus 2004, sieht aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung des Kreises der Besonderen Einrichtungen vor: u.a. auf Palliativmedizin, Kinder- und Jugend-Rheumatologie, Tropenerkrankungen, MS- oder Parkinson-Schwerpunkte sowie selbständige Kinderkrankenhäuser.
Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2005 - FPVBE 2005). Vom 11.03.2005.
Abschlußbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2005
Mit dem Abschlußbericht werden nähere Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Kalkulation sowie die Kosten- und Leistungsprofile der einzelnen DRG-Fallpauschalen offen gelegt. Der Abschlußbericht stellt die Methodik und wichtigsten Ergebnisse vor. Der G-DRG V2003/2005 Report-Browser enthält die in Form einer Access-Datenbank aufbereiteten detaillierten Kalkulationsergebnisse. (Quelle InEK)
Die Selbstverwaltungspartner haben das InEK erneut beauftragt, den strukturierten Dialog zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes durch ein regelhaftes Verfahren zu führen. Die Antragsfrist ist am 31.03.2004 abgelaufen.
Das InEK hat mit Stand 18.05.2004 die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahrens für 2005“ veröffentlicht. Damit folgt es einem Beschluss der Selbstverwaltungspartner.
Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den West-Ost-Finanztransfer innerhalb des RSA zurück.
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Bundestagswahl 2005
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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4. Nationales DRG-Forum
Am 19. und 20. Mai 2005 fand das 4. Nationale DRG-Forum in Berlin statt. Die Vorträge der AOK-Experten zum Thema finden Sie
hier.
Literatur-Tipps
Der Krankenhaus-Report 2003 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) befasst sich mit dem Themenschwerpunkt "G-DRGs im Jahre 1". Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie im
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