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E1plus 2005

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des 2. FPÄndG den Inhalt der AEB verändert. Die Änderungen traten zum 01.01.2005 in Kraft.

Der AOK-Bundesverband hat nun mit seinem Formular E1plus 2005 die bereits in vielen Krankenhäusern angewandten Formulare E1plus und E1plus 2004 an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (2. FPÄndG) angepasst und in seiner Anwendung vereinfacht.

 
Die Version E1plus 2005 berücksichtigt die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich mit dem 2. FPÄndG ergeben haben. Dies betraf im wesentlichen die Aktualisierung der Kataloge, den flexiblen Zugriff auf die Kataloge sowie die Berechnung des krankenhausindividuellen Basisfallwerts im Tabellenblatt B2. Es können somit sowohl die Ist-Leistungsdaten des Jahres 2003 für die endgültige Erlösausgleichsberechnung, die Ist-Leistungsdaten des Jahres 2004 für die vorläufige Erlösausgleichsberechnung und die Forderungs-/Vereinbarungsdaten des Jahres 2005 erfasst werden. Für die Erfassung der ab 2005 gesondert auszuweisenden Daten der Jahresüberlieger kann auf die spezielle Tabelle "E1plus 2005 Überlieger" zurückgegriffen werden. (16.06.2005) Korrektur beider Tabellen im Hinblick auf den Wert für ZE 33.02. Dieser beträgt 1.743,- EUR.  

E1plus 2005 E1plus 2005
  Quelle: AOK-Bundesverband. Stand 07.03.2005, aktualisiert am 16.06.2005  

E1plus 2005 Überlieger E1plus 2005 Überlieger
  Quelle: AOK-Bundesverband. Stand 07.03.2005, aktualisiert am 15.07.2005.  
     
 
 
 
Budget-Veränderungsraten

Das BMGS hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen für 2006 bekannt gegeben. Für Westdeutschland sind es +0,83%, für Ostdeutschland
+1,41%. Im gesamten Bundesgebiet beträgt die Veränderungsrate +0,97%. Die Veränderungsrate basiert auf dem Vergleich der Grundlohnentwicklung im zweiten Halbjahr 2003 und ersten Halbjahr 2004 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen.

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