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E1plus 2004

Der Gesetzgeber ist im Rahmen des FPÄndG den Inhalten unseres E1plus-Formulars weitestgehend gefolgt und hat die gesetzlichen Formulare entsprechend angepasst. Sie traten zum 01.01.2004 in Kraft.

Der AOK-Bundesverband hat nun mit seinem Formular E1plus 2004 sein bereits in vielen Krankenhäusern angewandtes E1plus-Formular den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (FPÄndG, KFPV 2004 etc.) angepasst und in seiner Anwendung vereinfacht.

 
Die Version E1plus 2004 berücksichtigt die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich mit dem FPÄndG und der KFPV 2004 ergeben haben. Dies betrifft im wesentlichen die Aktualisierung der Kataloge und die Einarbeitung neuer Datenblätter wie z.B. das neue Datenblatt E3.2 zur Erfassung der Zusatzentgelte nach Anlage 4 der KFPV 2004.  

E1 plus 2004 E1 plus 2004
  Quelle: AOK-Bundesverband. Stand 28.10.2003.  
     
 
 
 
Budget-Veränderungsraten

Das BMGS hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen für 2006 bekannt gegeben. Für Westdeutschland sind es +0,83%, für Ostdeutschland
+1,41%. Im gesamten Bundesgebiet beträgt die Veränderungsrate +0,97%. Die Veränderungsrate basiert auf dem Vergleich der Grundlohnentwicklung im zweiten Halbjahr 2003 und ersten Halbjahr 2004 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen.

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