Bei näherer Betrachtung des ursprünglichen gesetzlichen Formulars E1 wurde deutlich, dass es zur Berechnung eines Basisfallwertes nicht einsetzbar war. Der AOK-Bundesverband entwickelte daher ein erweitertes E1plus-Formular, das geeignet war, transparent einen Basisfallwert zu errechnen.
E1plus v2 Formular (2003)
Mit der Version E1plus v2 stehen nun Erfassungsformulare für die Zusatzentgelte (E2) sowie die sonstigen Entgelte (E3 unterteilt in fall- und tagesbezogene Entgelte) zur Verfügung stehen. Das Formular B1plus zur Berechnung des Basisfallwertes wurde aktualisiert und mit hilfreichen Zusatzinformationen versehen. Eingefügt wurde der vollständige Fallpauschalenkatalog, wie er im Bundesgesetzblatt letzten Jahres veröffentlicht wurde.
Das BMGS hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen für 2006 bekannt gegeben. Für Westdeutschland sind es +0,83%, für Ostdeutschland +1,41%. Im gesamten Bundesgebiet beträgt die Veränderungsrate +0,97%. Die Veränderungsrate basiert auf dem Vergleich der Grundlohnentwicklung im zweiten Halbjahr 2003 und ersten Halbjahr 2004 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen.
Gesundheitspolitik aktuell
Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den West-Ost-Finanztransfer innerhalb des RSA zurück.
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Bundestagswahl 2005
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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Alles auf eine Karte
Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Was die eCard können soll, erfahren Sie
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