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Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 09. September 2003. Die Krankenhäuser sind damit aufgefordert die Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern zu verbessern und Arbeitsabläufe wirtschaftlicher zu gestalten. Zur nachgewiesenen Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen vereinbaren die Vertragsparteien im Zuge der Gesundheitsreform 2004 für die Jahre 2003 bis 2009 einen zusätzlichen Betrag bis zur Höhe von 0,2 Prozent des Gesamtbudgets (§ 4 Abs. 13 KHEntgG und § 6 Abs. 5 BPflV). Mit diesen Finanzmitteln, die jährlich um 100 Mio. Euro erhöht werden, stehen ab 2009 pro Jahr insgesamt 700 Mio. Euro für die Verbesserung der Arbeitszeitorganisation in den Krankenhäusern zur Verfügung.

 
Die Studie der DKI belegt, dass das Förderprogramm der Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen ausreichend ist, um die finanziellen Belastungen der Krankenhäuser aufzufangen.  

DKI Studie: Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmodelle. DKI Studie: Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmodelle.
  Abschlussbericht. Februar 2004.  

Anhang zur DKI Studie Anhang zur DKI Studie

Schmidt: Tarifvertragsparteien sollten rasch flexible Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern einführen Schmidt: Tarifvertragsparteien sollten rasch flexible Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern einführen
  Pressemitteilung des BMGS vom 01.03.2004 zur Studie des DKI.  

Gemeinsame Erklärung der Teilnehmer des 3. Arbeitszeitgipfels Gemeinsame Erklärung der Teilnehmer des 3. Arbeitszeitgipfels
  ohne Datum und Quelle.  
     
 

Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG
  Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene hinsichtlich der Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.  

Europäische Kommission leitet Konsultation zur Arbeitszeit ein Europäische Kommission leitet Konsultation zur Arbeitszeit ein
  Termin für die Konsulation ist der 31.03.2004. Pressemitteilung vom 05.01.2004.  

Überprüfung der Richtlinie 93/104/EG Überprüfung der Richtlinie 93/104/EG
  ...über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Vom 30.12.2003.  
     
Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2004 (Az. 5 ARZ 530/02). Damit blieb ein Assistenzarzt auch in der dritten Instanz mit seiner Klage erfolglos.  
Art. 4b - Änderung des Arbeitszeitgesetzes BGBl. Teil I v. 30.12.2003  
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.09.2003 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst von Krankenhausärzten.  
Pressemitteilung des BMGS vom 27.03.2003 zum zweiten Arbeitszeitgipfel für den Krankenhausbereich.  
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 19.02.2003 zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Bereitschaftsdiensten im Krankenhaus.  
Pressemitteilung des BMG vom 04.03.2002 zum Arbeitszeitgipfel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus.  
 
 
 
Links zum Thema Arbeitszeitmodelle

Das Urteil des EuGH zum Bereitschaftsdienst vom 09.09.03

weitere Informationen vom AOK-Bundesverband

Europäische Kommission: Dokumentation Arbeitsrecht

Lesetipp
Immer im Dienst? Welche Alternativen gibt es zum Dauerdienst im Krankenhaus? Beitrag von Dr. Uwe K. Preusker in "Gesundheit und Gesellschaft" Nr. 05/03.