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Basisfallwerte

Seit dem 01.01.2003 können Krankenhäuser auf das Fallpauschalensystem umsteigen. Der im Zuge der Budgetverhandlungen vereinbarte Basisfallwert reflektiert das "historische" Kostenniveau des Krankenhauses, das sich als Resultat des bisherigen Pflegesatzrechtes ergibt. Ab 2005 erfolgt eine schrittweise Annäherung an den jeweiligen landesweiten Basisfallwert.

Vereinbarte Basisfallwerte 2005
Quelle: AOK-Bundesverband. Liste wird regelmäßig aktualisiert. Stand: 08.09.2005.  
Zahl-Basisfallwerte aller umgestiegenen Krankenhäuser 2005
Aufstellung der Zahlbeträge, differenziert nach Gültigkeitsdatum. Zahlbeträge weichen unter anderem aufgrund von Erlösausgleichen von den vereinbarten Basisfallwerten ab.
Quelle: AOK-Bundesverband. Liste wird regelmäßig aktualisiert. Stand: 12.09.2005.
 

Hintergrund

Der Basisfallwert (engl.: baserate) ist im DRG-System der "Preis" für den Basisfall, dass heißt für den Fall, der mit einer Bewertungsrelation von 1 bewertet wird. Zur Ermittlung des Basisfallwertes wird immer eine monetäre Komponente (z.B. das Krankenhausbudget) durch das entsprechende Leistungsvolumen (Case-Mix) dividiert.

Das Krankenhausentgeltgesetz sieht zwei Arten von Basisfallwerten vor: den krankenhausindividuellen Basisfallwert und den landesweiten Basisfallwert.

Der krankenhausindividuelle Basisfallwert resultiert aus dem DRG-Budget des einzelnen Krankenhauses dividiert durch den krankenhausindividuellen Case-Mix (Leistungsvolumen). Er ist damit ein Indikator für die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Krankenhauses. Ein überdurchschnittlich hoher Basisfallwert deutet darauf hin, dass das Krankenhaus für die erbrachten Leistungen ein höheres Budget benötigt als im Landesdurchschnitt notwendig ist.

Der krankenhausindividuelle Basisfallwert wird in der Konvergenzphase des Krankenhausentgeltgesetz (2005-2006) auf den landesweiten Basisfallwert angepasst.
Der landesweite Basisfallwert wird erstmals im Jahr 2005 offiziell für jedes Bundesland vereinbart.

 
 
 
Budget-Veränderungsraten

Das BMGS hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen für 2006 bekannt gegeben. Für Westdeutschland sind es +0,83%, für Ostdeutschland
+1,41%. Im gesamten Bundesgebiet beträgt die Veränderungsrate +0,97%. Die Veränderungsrate basiert auf dem Vergleich der Grundlohnentwicklung im zweiten Halbjahr 2003 und ersten Halbjahr 2004 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen.

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