Gemäß § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG können “besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden”. Nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 des KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien für die Leistungen dieser besonderen Einrichtungen fall- oder tagesbezogene Entgelte.
Die Verordnungen zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (FPVBE 2004) und für das Jahr 2005 (FPVBE 2005) wurden im Wege der Ersatzvornahme erlassen.
Zuschlagsfinanzierung der Vorhaltekosten besonderer Einrichtungen
Nach § 1 Abs. 3 FPVBE kann ein organisatorisch abgrenzbarer Teil eines Krankenhauses als besondere Einrichtung von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen ausgenommen werden, wenn ein besonderes Leistungsangebot mit hohen pflegesatzfähigen Vorhaltekosten zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist und die Finanzierung dieser Vorhaltekosten auf Grund einer sehr niedrigen und nicht verlässlich kalkulierbaren Fallzahl mit den Fallpauschalen nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei Isolierstationen, Einrichtungen für Schwerbrandverletzte oder neonatologische Satellitenstationen. Intensivabteilungen können nicht als BE ausgenommen werden.
Zur Finanzierung dieser Vorhaltkosten ist gemäß § 3 Abs. 2 FPVBE 2005 zusätzlich ein Zuschlag zu vereinbaren, der bei allen vollständigen Fällen des Krankenhauses zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
Dieser Zuschlag ist jedoch nicht für die Fälle zu zahlen, die nach der BPflV abzurechnen sind. Diese Auffassung des BMGS wurde damit begründet, dass die Verordnung gemäß § 17b KHG sich auf das DRG-Vergütungssystem beschränkt und den Entgeltbereich nach BPflV nicht mit einbezieht.
Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FPVBE 2005). Vom 12.05.2005. In Kraft seit 19.05.2005.
Referentenentwurf für eine Fallpauschalenverordnung "besondere Einrichtungen" 2004. Artikel von Ferdinand Rau, das Krankenhaus 1/2004.
Budget-Veränderungsraten
Das BMGS hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen für 2006 bekannt gegeben. Für Westdeutschland sind es +0,83%, für Ostdeutschland +1,41%. Im gesamten Bundesgebiet beträgt die Veränderungsrate +0,97%. Die Veränderungsrate basiert auf dem Vergleich der Grundlohnentwicklung im zweiten Halbjahr 2003 und ersten Halbjahr 2004 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen.
Gesundheitspolitik aktuell
Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den West-Ost-Finanztransfer innerhalb des RSA zurück.
mehr...
Bundestagswahl 2005
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
mehr...
Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
mehr...
Alles auf eine Karte
Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Was die eCard können soll, erfahren Sie
hier