Der Gesetzgeber hat im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) den Vertragsparteien auf Bundesebene die Aufgabe zugewiesen, auch die Abrechnungsregeln für das DRG-System zu formulieren.
Aufgrund der divergenten Interessenlage der Selbstverwaltung zu den Punkten Wiederaufnahmen und teilstationäre Leistungen hat die DKG in Bezug auf die Weiterentwicklung der Abrechnungsregeln für das Jahr 2004 formal das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Damit war das BMGS auch im Jahr 2003 formell beauftragt, im Rahmen einer Ersatzvornahme nach § 17 b KHG zu den Abrechnungsregeln tätig zu werden. Sie wurden im Ergebnis Bestandteil der Krankenhaus-Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004), die im Oktober 2003 erlassen wurde.
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV, vom 08.04.2004.
Amtliche Begründung zum Referentenentwurf, angepasst an den Verordnungstext. Vom 13.10.2003.
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