Da nicht alle Krankenhäuser ab dem 01.01.2004 mit DRGs abrechnen, sind in 2004, wie schon im Vorjahr, zwei Entgeltsysteme für die Abrechnung von Krankenhausleistungen nebeneinander gültig: Bundespflegesatzverordnung (BPflV) sowie German Diagnosis Related Groups (G-DRG).
Die Kataloge für Fallpauschalen und Sonderentgelte wurden an die neuen Versionen von ICD-10 und OPS-301 angepasst, die ab dem 01.01.2004 gelten. Die Anpassungen wurden auf das unbedingt Notwendige begrenzt mit der Intention, keine Leistungsverschiebung zwischen Fallpauschalen- und Sonderentgelten sowie dem Restbudget aufgrund der Umstellung auszulösen. Bedingt durch Änderungen in ICD und OPS kommt es bei wenigen FP bzw. SE zu geringfügigen inhaltlichen Änderungen. Dies betrifft ausschließlich medizinisch nicht plausible Kombinationen (z.B. Dialyse ohne relevante Niereninsuffizienz).
Gesundheitspolitik aktuell
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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Fehlzeiten-Report 2004
Die Fehlzeiten von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überdurchschnittlich hoch. Das ist eines der Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2004 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.
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Alles auf eine Karte
Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Was die eCard können soll, erfahren Sie
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