Der Gesetzgeber hat im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) den Vertragsparteien auf Bundesebene die Aufgabe zugewiesen, auch die Abrechnungsregeln für das DRG-System zu formulieren.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich am 16.09.2004 unter anderem auf die Abrechnungsregeln 2005 geeinigt. Nach zweimaliger Ersatzvornahme durch das BMGS konnte das DRG-System damit erstmals durch die gemeinsame Selbstverwaltung festgelegt werden.
Abrechnungsleitfaden 2005 vereinbart
(18.01.2005) Die Kassen haben sich am 10.01.2005 auf den Leitfaden zu Abrechnungsfragen 2005 geeinigt. Neben redaktionellen Anpassungen gegenüber der Version 2004 gibt es Neuerungen zu den Themen "teilstationäre Leistungen" sowie "kombinierte Fallzusammenführungen wegen Rückverlegungen und Wiederaufnahmen".
In Ergänzung zur Fallpauschalenverordnung 2005 haben sich die Selbstverwaltungspartner auf Klarstellungen zu verschiedenen Abrechnungskonstellationen geeinigt.
Vom 21.12.2004.
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenvereinbarung - FPV 2005) vom 16.09.2004.
Gesundheitspolitik aktuell
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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Fehlzeiten-Report 2004
Die Fehlzeiten von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überdurchschnittlich hoch. Das ist eines der Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2004 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.
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