Fehlbelegungs- und Abrechnungsprüfungen (in Krankenhäusern) nach § 17c KHG
Gemäß § 17 c Krankenhausfinanzierungsgesetz stellt der Medizinische Dienst durch Stichprobenprüfungen sicher, dass keine Fälle ins Krankenhaus aufgenommen werden oder dort verbleiben, die keiner stationären Behandlung bedürfen. Darüber hinaus prüft er die korrekte Abrechnung auf der Basis der deutschen Kodierrichtlinien sowie die Frage vorzeitiger Entlassungen oder Verlegungen aus wirtschaftlichen Gründen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben zum 15. April 2004 gemeinsame Empfehlungen zum Prüfverfahren vereinbart, die soweit und solange gelten, wie durch die Schlichtungsausschüsse auf Landesebene nichts Abweichendes vereinbart wird. Als Maßstab für Fehlbelegungsprüfungen haben sich die Partner auf die G-AEP-Kriterien verständigt, eine Weiterentwicklung des amerikanischen AEP (Appropriateness Evaluation Protocol).
Gemeinsame Empfehlungen zum Prüfverfahren nach § 17c KHG konkretisiert
(29.04.2005) Kassen und DKG haben sich am 26.04.2005 auf die Anlage 1 zur Gemeinsamen Empfehlung nach § 17 c KHG geeinigt. Sie regelt das Verfahren der Stichprobenziehung und den Datensatz für den DTA der Prüffälle. Die Vereinbarung tritt am 15.05.2005 in Kraft. Die Erst-Umsetzung des maschinellen DTA-Verfahrens mit diesem Datensatz ist aufgrund der nur quartalsweise erfolgenden Anpassungen der KIS-Systeme auf den 01.10.2005 terminiert. Die Anlage ist wie die Gemeinsame Empfehlung zu § 17 c KHG insgesamt vor Ort so lange bindend, wie auf Landesebene nichts Abweichendes vereinbart wird.
Urteil des Sozialgerichts Hanover zum ambulanten Operieren
Das Sozialgericht hatte über die Frage der Anforderungen an die Begründung der Notwendigkeit stationärer Behandlung bei Operationen aus dem Katalog des
§ 115 b SGB V (AEP-Kriterien) zu entscheiden.
Vom Schlichtungsausschuss am 15.12.2003 beschlossen.
Gesundheitspolitik aktuell
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Fehlzeiten-Report 2004
Die Fehlzeiten von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überdurchschnittlich hoch. Das ist eines der Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2004 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.
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