Voraussetzung für die Abrechnung mit DRGs ist, dass hierfür eine genehmigte Budgetvereinbarung vorliegt. Da dies für zahlreiche Krankenhäuser am 01.01.2005 noch nicht der Fall ist, und der Gesetzgeber keinen technischen Basisfallwert vorgesehen hat, werden neben den G-DRGs weiterhin auch die Entgelte der Bundespflegesatzverordnung gültig sein.
G-DRG-Entgelte 2005
G-DRG-Fallpauschalen-Katalog 2005 nebst Anlagen (Katalog ergänzender Zusatzentgelte, Katalog noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen sachgerecht vergüteter Leistungen, Zusatzentgelt-Katalog nach § 6 Abs. 1 KHEntgG). Vom 16.09.2004.
Das BMGS hat am 04.11.2004 den OPS Version 2005 und die ICD-10-GM Version 2005 bekanntgemacht. Diese Änderung sowie fehlende DRG-Budgetabschlüsse machen eine nochmalige Anpassung der FP-SE-Kataloge zum 01.01.2005 notwendig. Hierauf einigte sich die Selbstverwaltung am 17.12.2004. Zu einigen Kodes (Re-Transplantation) konnten unterschiedliche Einschätzungen zwischen DKG und Kassen allerdings nicht überbrückt werden.
zur Umstellung der bundesweit geltenden Fallpauschalen und Sonderentgeltkataloge auf die ICD-10-GM und den OPS, Version 2005 nach § 17 Abs. 2 a KHG im Jahr 2005. Vom 17.12.2004.
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