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Annahmestelle für Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist für folgende AOKs sowie die See-Krankenkasse Annahmestelle der Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V:

  • AOK Bayern
  • AOK Brandenburg
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK Hamburg
  • AOK Hessen
  • AOK Mecklenburg-Vorpommern
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Rheinland
  • AOK Rheinland-Pfalz
  • AOK Saarland
  • AOK Sachsen
  • AOK Sachsen-Anhalt
  • AOK Schleswig-Holstein
  • AOK Thüringen
  • AOK Westfalen-Lippe
 
Persönlich - Vertraulich
Frank Gensrich
Annahmestelle Qualitätsbericht
c/o Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
 

qualitaetsbericht@wido.bv.aok.de
  E-Mail für Datenlieferungen und Support-Anfragen  
     

Krankenhäuser senden den Qualitätsbericht dem WIdO zu. Eine zusätzliche Einsendung des Qualitätsberichts bei einem der oben genannten Landesverbände ist nicht erforderlich.


Für Krankenhäuser in Baden-Württemberg und Berlin erfolgt jeweils eine regionale Annahme:

 
AOK - Die Gesundheitskasse Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
II.2.6/QS-Bericht
Postfach 10 29 54
70025 Stuttgart
 

qs-bericht-kh@bw.aok.de
  E-Mail für Datenlieferungen.  
     
 
AOK Berlin - Die Gesundheitskasse
Krankenhäuser
10957 Berlin
 

qualitaetsberichte@bln.aok.de
  E-Mail für Datenlieferungen.  
     

Anmeldung

Wir bitten Sie, vor der ersten Datenlieferung das Anmeldeformular ausgefüllt an uns über das Internet zurück zu senden. Sodann erhalten Sie Ihr Kennwort, das bei allen Datenlieferungen anzugeben ist.

 

Bitte lesen Sie auch unbedingt folgende wichtigen Informationen Bitte lesen Sie auch unbedingt folgende wichtigen Informationen
  Hier finden Sie Antworten u.a. auf diese Fragen: Wer schickt wann und wie den Qualitätsbericht wohin? Welche Datei-Formate werden angenommen? Wie sollen Dateien benannt und der Lieferungsinhalt beschrieben werden? Gibt es ein Korrektur- und Prüfverfahren? Können die Datenlieferungen verschlüsselt werden?
Quelle WIdO. Stand 21.06.2005.
 
     

Termine

Qualitätsberichte für das Jahr 2004 werden ab Juli 2005 bis zu folgenden Terminen angenommen:

  • bis zum 31.08.2005 als pdf-Datei (elektronische Form)
  • bis zum 30.09.2005 als XML-Datei (maschinenlesbare Fassung gemäß Datensatzbeschreibung der Spitzenverbände der Krankenkassen, Version 1.1; o.a.) oder doc-Datei oder txt-Datei.

Verwendung der Qualitätsberichte

Die Krankenkassen haben die gesetzliche Aufgabe, die Qualitätsberichte im Internet zu veröffentlichen und können auf deren Basis die Versicherten vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Die Annahmestelle im WIdO leitet den eingehenden Qualitätsbericht an die zuständige AOK weiter.

 
Im oben stehenden weiterführenden Dokument "Informationen zur Versendung und Annahme" finden Sie mehrere Verweise auf weitere Dokumente. Sie finden Sie im folgenden zusammengestellt.  

Anmeldeformular
  Anmeldung zur Datenlieferung und Kennworterteilung.  

Dateibenennung Dateibenennung
  Konvention zur Benennung von Dateien.  

Datenträgerbegleitzettel Datenträgerbegleitzettel
  Für postalische Lieferungen.  

Mailtext Mailtext
  Für Lieferungen per E-Mail. Stand 23.06.2005  

Öffentlicher Schlüssel Öffentlicher Schlüssel
  Zur Verschlüsselung der Datenlieferung.  

XML Schema XML Schema
  (Anmerkung d. Redaktion: nur zum Download geeignet, nicht zur Ansicht. Beachten Sie bitte, dass beim Speichern die Dateieendung .xsd einzutragen ist).  

XML Beispiel XML Beispiel
  (Anmerkung d. Redaktion: nur zum Download geeignet, nicht zur Ansicht.)  

XML Parser XML Parser
     
 
Alle oben aufgeführten Dokumente, wie auch weitere relevante Informationen zur Erstellung des Qualitätsberichts (Vereinbarung zum Qualitätsbericht, Datensatzbeschreibung, Ausfüllhinweise, Pop-Klassifikationen) finden Sie im folgenden zip-Dokument zusammengefasst.  

Alle Dokumente zur Erstellung und Einreichung des Qualitätsberichts Alle Dokumente zur Erstellung und Einreichung des Qualitätsberichts
  Stand: 23.06.2005.  
     
 
 
 
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