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Annahmestelle für Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist für folgende AOKs sowie die See-Krankenkasse Annahmestelle der Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V:
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AOK Bayern
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AOK Brandenburg
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AOK Bremen/Bremerhaven
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AOK Hamburg
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AOK Hessen
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AOK Mecklenburg-Vorpommern
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AOK Niedersachsen
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AOK Rheinland
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AOK Rheinland-Pfalz
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AOK Saarland
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AOK Sachsen
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AOK Sachsen-Anhalt
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AOK Schleswig-Holstein
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AOK Thüringen
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AOK Westfalen-Lippe
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Kontaktadresse der Annahmestelle
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Persönlich - Vertraulich
Frank Gensrich
Annahmestelle Qualitätsbericht
c/o Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
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qualitaetsbericht@wido.bv.aok.de
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E-Mail für Datenlieferungen und Support-Anfragen
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Krankenhäuser senden den Qualitätsbericht dem WIdO zu. Eine zusätzliche Einsendung des Qualitätsberichts bei einem der oben genannten Landesverbände ist nicht erforderlich.
Für Krankenhäuser in Baden-Württemberg und Berlin erfolgt jeweils eine regionale Annahme:
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AOK - Die Gesundheitskasse Baden-Württemberg:
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AOK - Die Gesundheitskasse Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
II.2.6/QS-Bericht
Postfach 10 29 54
70025 Stuttgart
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qs-bericht-kh@bw.aok.de
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E-Mail für Datenlieferungen.
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AOK Berlin - Die Gesundheitskasse:
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AOK Berlin - Die Gesundheitskasse
Krankenhäuser
10957 Berlin
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qualitaetsberichte@bln.aok.de
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E-Mail für Datenlieferungen.
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Anmeldung
Wir bitten Sie, vor der ersten Datenlieferung das Anmeldeformular ausgefüllt an uns über das Internet zurück zu senden. Sodann erhalten Sie Ihr Kennwort, das bei allen Datenlieferungen anzugeben ist.
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Informationen zur Versendung und Annahme
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Bitte lesen Sie auch unbedingt folgende wichtigen Informationen
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Hier finden Sie Antworten u.a. auf diese Fragen: Wer schickt wann und wie den Qualitätsbericht wohin? Welche Datei-Formate werden angenommen? Wie sollen Dateien benannt und der Lieferungsinhalt beschrieben werden?
Gibt es ein Korrektur- und Prüfverfahren?
Können die Datenlieferungen verschlüsselt werden?
Quelle WIdO. Stand 21.06.2005.
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Termine
Qualitätsberichte für das Jahr 2004 werden ab Juli 2005 bis zu folgenden Terminen angenommen:
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bis zum 31.08.2005 als pdf-Datei (elektronische Form)
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bis zum 30.09.2005 als XML-Datei (maschinenlesbare Fassung gemäß Datensatzbeschreibung der Spitzenverbände der Krankenkassen, Version 1.1; o.a.) oder doc-Datei oder txt-Datei.
Verwendung der Qualitätsberichte
Die Krankenkassen haben die gesetzliche Aufgabe, die Qualitätsberichte im Internet zu veröffentlichen und können auf deren Basis die Versicherten vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Die Annahmestelle im WIdO leitet den eingehenden Qualitätsbericht an die zuständige AOK weiter.
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Alle Dokumente im Überblick
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Im oben stehenden weiterführenden Dokument "Informationen zur Versendung und Annahme" finden Sie mehrere Verweise auf weitere Dokumente. Sie finden Sie im folgenden zusammengestellt.
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Anmeldeformular
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Anmeldung zur Datenlieferung und Kennworterteilung.
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Dateibenennung
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Konvention zur Benennung von Dateien.
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Datenträgerbegleitzettel
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Für postalische Lieferungen.
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Mailtext
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Für Lieferungen per E-Mail. Stand 23.06.2005
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Öffentlicher Schlüssel
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Zur Verschlüsselung der Datenlieferung.
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XML Schema
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(Anmerkung d. Redaktion: nur zum Download geeignet, nicht zur Ansicht. Beachten Sie bitte, dass beim Speichern die Dateieendung .xsd einzutragen ist).
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XML Beispiel
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(Anmerkung d. Redaktion: nur zum Download geeignet, nicht zur Ansicht.)
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XML Parser
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Alle Dokumente zusammengefasst
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Alle oben aufgeführten Dokumente, wie auch weitere relevante Informationen zur Erstellung des Qualitätsberichts (Vereinbarung zum Qualitätsbericht, Datensatzbeschreibung, Ausfüllhinweise, Pop-Klassifikationen) finden Sie im folgenden zip-Dokument zusammengefasst.
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Alle Dokumente zur Erstellung und Einreichung des Qualitätsberichts
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Stand: 23.06.2005.
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