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Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 schreibt eine ganze Reihe administrativer und organisatorischer Prozesse vor, die von der Selbstverwaltung mit verschiedenen Kooperationspartnern umgesetzt werden.
Die Bundesärztekammer wurde geschäftsführend beauftragt, Richtlinien zu den einzelnen Bereichen der Organtransplantationen zu entwickeln. Der Kommission gehören Mitglieder u.a. der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO Eurotransplant (ET), der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) der Krankenkassen und Vertreter von Patienten und von Organspendern an.
Die DSO hat im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Organentnahme übernommen.
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