Zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkasse und der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurde die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG geschlossen. Sie trat zum 01.01.2001 in Kraft.
Derzeit werden pro Jahr 3.000 Vollstellen in Krankenhäusern gefördert. Seit dem 01.01.2002 können sich auch Reha-Kliniken (nach § 111 SGB V) um Fördermittel bewerben. Die Auslastung des Förderprogramms lag mit dem Stichtag 30.09.2002 bei insgesamt 52%, wobei die Länderstreuung sich von 34 – 99% erstreckte. Es zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle mit einer durchweg höheren Auslastung in den fünf neuen Bundesländern (z.B. Sachsen mit 99%, Sachsen-Anhalt mit 93%) als in den alten Bundesländern (Berlin 34%, Rheinland-Pfalz 36%).
Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, vom 08.11.2000
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