Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2004 treten verschiedene Veränderungen für den gesetzlich Versicherten in Kraft.
So wird er beispielsweise bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ergebnis verstärkt „zur Kasse gebeten“. Für den Krankenhausbereich sind Zuzahlungen des Patienten beim Krankenhausaufenthalt, bei Fahrkosten und im Rahmen von Praxisgebühren bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus relevant. Eine weitere Neuregelung betrifft die Unterrichtung der Versicherten bei Krankenhausaufenthalt in Form einer sogenannten Patientenquittung.
Über diese und weitere Themen, den Versicherten betreffend, informieren wir auf den links aufgeführten Fachseiten.
Gesundheitspolitik aktuell
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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Fehlzeiten-Report 2004
Die Fehlzeiten von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überdurchschnittlich hoch. Das ist eines der Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2004 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.
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Alles auf eine Karte
Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Was die eCard können soll, erfahren Sie
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