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Zuzahlungen, Quittungen, ....

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2004 treten verschiedene Veränderungen für den gesetzlich Versicherten in Kraft.

So wird er beispielsweise bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ergebnis verstärkt „zur Kasse gebeten“. Für den Krankenhausbereich sind Zuzahlungen des Patienten beim Krankenhausaufenthalt, bei Fahrkosten und im Rahmen von Praxisgebühren bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus relevant. Eine weitere Neuregelung betrifft die Unterrichtung der Versicherten bei Krankenhausaufenthalt in Form einer sogenannten Patientenquittung.

Über diese und weitere Themen, den Versicherten betreffend, informieren wir auf den links aufgeführten Fachseiten.

 
 
 
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