Ambulante Leistungen im Krankenhaus nach § 116 b SGB V
§ 116 b SGB V ermöglicht den Krankenkassen, mit Krankenhäusern Verträge zur Erbringung ambulanter Leistungen zu schließen, sofern es sich um hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen handelt.
In Abs. 3 dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber bereits einen ersten Katalog möglicher Leistungen festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diesen Katalog im März 2004 um die Behandlung weiterer seltener Erkrankungen ergänzt. Der G-BA ist zudem gehalten, den Katalog auf seinen Fortbestand und seine Fortentwicklung im Hinblick auf Änderungen in der Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
Refinanzierung ambulanter Krankenhausleistungen
(16.03.2005) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschäftigt sich derzeit mit den Wirkungen der Gesundheitsreform 2004. Enttäuschend ist für die Politik bisher die Öffnung der Krankenhäuser für hochspezialisierte Leistungen verlaufen. Durch eine Refinanzierungsmöglichkeit könnte das Modell doch noch ein Erfolg werden, meint Dr. Wulf-Dietrich Leber in der neuesten Ausgabe der Krankenhaus-Umschau.
Refinanzierung ambulanter Klinikleistungen
Der Paragraf 116 b SGB V bedarf einer Ergänzung, damit er funktioniert.
Alles Wissenswerte aus gesundheitspolitischer Sicht zur vorgezogenen Bundestagswahl 2005 finden Sie im AOK-Wahlspezial.
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Krankenhaus-Navigator
Als erste Krankenkasse bietet die AOK ihren 25 Millionen Versicherten ein Internetprogramm, das bei der Suche nach einer geeigneten Klinik hilft. Zu den Infos gehört auch die Angabe, wie oft eine Klinik eine bestimmte Behandlung durchführt.
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Fehlzeiten-Report 2004
Die Fehlzeiten von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überdurchschnittlich hoch. Das ist eines der Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2004 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.
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Alles auf eine Karte
Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Was die eCard können soll, erfahren Sie
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