Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze (u.a. AiP)
Zum 01.10.2004 wird der Arzt im Praktikum (AiP) durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze abgeschafft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Studierenden der Humanmedizin, sobald sie ihr Studium mit dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, ihre Approbation sofort erteilt bekommen und nicht mehr die 18-monatige-AiP-Phase absolvieren müssen. In Folge dessen sollen sie auch höher vergütet werden.
Im GKV-Modernisierungsgesetz wurde in den Artikeln 14 und 15 die Finanzierung dieser Mehrkosten klargestellt. Die durch den Wegfall des AiP entstehenden Mehrkosten werden bei den Krankenhäusern, die dem KHEntgG unterliegen, in den Jahren 2004 bis 2006 außerhalb des Budgets durch einen gesonderten Zuschlag vergütet und bei den übrigen Krankenhäusern direkt im Budget berücksichtigt. Ab dem 01. Januar 2007 wird dieser Zuschlag entfallen, da die Mehrkosten ab diesem Zeitpunkt in den landesweit geltenden Basisfallwert eingerechnet werden.
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