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Präventionsgesetz

Der Bundestag hat am 18. Februar in 1. Lesung den Entwurf der Regierungsparteien für ein Präventionsgesetz beraten. Am 9. März findet eine Sachverständigenanhörung statt; der Bundesrat befasst sich am 18. März mit dem Gesetz.

Die AOK unterstützt das Anliegen des Gesetzes ausdrücklich. Auf Kritik der Krankenkassen stößt jedoch die Verteilung finanzieller Lasten. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger stehen auf dem Standpunkt, dass Ziele von allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung vor allem über Steuergelder finanziert werden müssen. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und die soziale Pflegeversicherung jährlich mindestens 250 Millionen Euro für präventive Maßnahmen verwenden. Den Löwenanteil mit 180 Millionen Euro hätte demnach die gesetzliche Krankenversicherung zu tragen. Die Rentenversicherer sollen 40 Millionen, die Unfallversicherer 20 Millionen und die soziale Pflegeversicherung 10 Millionen Euro zusteuern.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Kabinettsentwurf kritisierten die Träger deshalb noch einmal, dass die Kassen ohne ausreichende Mitbestimmung den Großteil der Ausgaben über Beitragsgelder finanzieren sollen.

Ziel des Gesetzes ist es, Prävention im Gesundheitswesen als "vierte Säule" neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege auszubauen. Bund und Länder hatten sich nach langen Beratungen am 22. Oktober 2004 auf Eckpunkte für ein Präventionsgesetz geeinigt.

Präventionsgesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/4833)  
Stellungnahme der GKV
Stellungnahme der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zum Referentenentwurf des Präventionsgesetzes vom 15.12.2004  
 
 
 
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