Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hatte am 28.05.2004 einen Referentenentwurf für ein 2. Fallpauschalenänderungsgesetz vorgelegt.
Das Gesetz mußte durch das Vermittlungsverfahren und sieht in seiner endgültigen Fassung vom 26.11.2004 im Kern vor, die Konvergenzphase auf 5 Jahre zu verlängern und eine Kappungsgrenze für Budgetverluste einzuführen. Des weiteren eröffnet das Gesetz die Möglichkeit einer Ausgleichsregelung für die Vereinbarung der landesweiten Basifallwerte und stellt klar, dass keine Genehmigung der landesweiten Basifallwerte durch die Länder erfolgt.
Da wird ein unendlich kompliziertes Vergütungssystem auf den Weg gebracht, um Krankenhausleistungen endlich leistungsgerecht vergüten zu können, und dann wird per Vermittlungsverfahren beschlossen, die Krankenhausbudgets in 2005 um nicht mehr als 1% zu ändern. Solche Politikvorgänge sind nur noch der karnevalistischen Analyse zugänglich. Vom 01.12.2004
vom 25.11.2004 zum Kompromiss des Vermittlungsausschusses: Zugeständnisse an Krankenhäuser wirken kostentreibend.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss hat am 24.11.2004 die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unverändert übernommen und damit wesentliche Änderungen zum Bundestagsentwurf des 2. FPÄndG vorgenommen. Kernpunkt ist die Verlängerung der Konvergenzphase auf fünf Jahre und eine Quasi-Fortschreibung der budgetneutralen Phase durch eine Kappungsgrenze in Höhe von einem Prozent.
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