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Fallpauschalengesetz (FPG) (im Archiv seit 27.05.2004)

Der Bundesrat hat am 1. März 2002 das geänderte Fallpauschalengesetz verabschiedet. Die Länder stimmten dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom 26. Februar zu. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung hatte der Bundesrat am 1. Februar abgelehnt.

Die AOK begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. “Wir arbeiten engagiert und zügig mit unseren Vertragspartnern an der Umsetzung der Reform”, so der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Hans Jürgen Ahrens. So werde es gelingen, bereits zum 1. Januar 2003 in einigen führenden Krankenhäusern die zukunftsweisenden neuen Vergütungsstrukturen der DRGs einzuführen. “Davon profitieren dann auch die AOK-Patienten durch Anreize zur medizinisch optimierten Behandlung und durch mehr Transparenz von Leistungen und Kosten der Krankenhausbehandlung."

FPG Endversion
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG) vom 23.04.2002  
Pressemitteilung des BMG vom 01.03.2002
Der Weg für die größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit knapp 30 Jahren ist frei.  
 
 
 
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