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Vereinbarungen auf Landesebene

Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung nach § 112 SGB V


Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen gemeinsam schließen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam Verträge, um sicherzustellen, dass Art und Umfang der Krankenhausbehandlung den Anforderungen des Gesetzes entspricht.

Klicken Sie für die Länderwahl bitte in der linken Navigation.

 
 
 
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