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Vereinbarungen Schleswig-Holstein

Vertrag SH nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 vom 31.03.95
Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung.  
Vertrag SH nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 vom 01.12.03
Nach Aufkündigung des bisherigen Vertrages vom 31.03.1995 durch die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein haben sich die Vertragsparteien in einem Schlichtungsverfahren auf diese neue Vereinbarung verständigt, die ab 01.12.2003 in Kraft tritt.  
Vertrag SH nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 137 vom 01.10.91
Verfahrensgrundsätze für die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung.  
Vertrag SH nach § 112 Abs. 2 Nr. 4 vom 31.03.95
Soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus.  
Vertrag SH nach § 112 Abs. 2 Nr. 5 vom 31.03.95
Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation.  

Vereinbarungen Thüringen

Vertrag Thr nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 vom 01.01.04
Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung.  
Vertrag Thr nach § 112 i.V.m. § 137 vom 29.05.95
inkl. Ergänzungsvereinbarung vom 30.04.96. Qualitätssicherung in der stationären Versorgung.  
 
 
 
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